Eines der abscheulichsten Hundequälerei fand in Bünde statt.

Nach langem qualvollem Todeskampf, der sich stundenlang hingezogen hatte, starb am 27.08.2009 die dreijährige Schäferhündin Jana. Der Besitzer, eine 23-jähriger aus Bünde hatte den Hund im Naturschutzgebiet Doberg an einem Baum gebunden und ihm die Schnauze mit Klebefolie umwickelt. Der Hund starb weil er nicht durch Hecheln die Körpertemperatur regulieren konnte. Er starb an Überhitzung und Atemnot.
Am 13.01.2010 wurde er verurteilt. Das Urteil ist lächerlich, wenn man bedenkt, dass das Tier ein Lebewesen ist. Leider wird es aber in der Rechtsprechung als Gegenstand betrachtet. Ein Hohn dem Lebewesen Tier gegenüber. Das Urteil ein Jahr Freiheitstrafe und ein fünfjähriges Hundehalteverbot. Er war bereits durch drei andere Delikte vorbestraft. Die Polizei war mit einem Großaufgebot angerückt. Tierschützer die vor Ort waren zeigten sich mit dem Urteil nicht zufrieden. Das Leben eines Tieres ist Bedeutungslos in der Rechtsprechung.
Mehr dazu http://www.boulevard-buende.de/tag/tierschander-wrubel/
http://www.es-reicht.com/hundemoerder_aus_bue.html
Großjagd während des Schneesturms "Daisy" in Baden-Württemberg
Tierschutzorganisationen stellen Strafanzeige
Am 9.1.2010 fand eine groß angelegte revierübergreifende Bewegungsjagd auf Wildschweine im Umkreis von Mundelfingen statt - trotz katastrophaler Witterungsbedingungen für das Wild durch Schneesturm "Daisy". An dieser Jagd nahmen 200 Jäger (!) und 40 Treiber teil. Deutschlandweit wurden zur gleichen Zeit etliche Treibjagden aus Tierschutzgründen abgesagt. Bei derartigen Witterungsverhältnissen fahren die Tiere ihren Energiehaushalt weit herunter und kommen zur Ruhe. „Auf der Flucht verbrauchen sie schlagartig jede Menge Energie - schlimmstenfalls zu viel, um den Winter unbeschadet zu überstehen“, sagt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdschutz-Verband in Bonn. Aufgrund des strengen Frostes, des hohen Schnees und der starken Schneeverwehungen kommt es unter den Tieren zu übermäßiger Aufregung, Überanstrengung, Erschöpfung, Panik, Angst, Hunger und Durst.
Dies aber war den verantwortlichen Jägern egal. Stattdessen wurde die Jagd sogar auf neun Jagdreviere ausgedehnt: die staatliche Regiejagd Scheffheu, fünf Hüfinger Jagden, die Jagd Wutach und die Jagden Achdorf I und II.
Bewegungsjagden während Notzeit sind nicht weidgerecht
Diese Auffassung teilt auch der Bayerische Landesjagdverband. Danach sollen Bewegungsjagden „nicht nach Jahresende sowie nicht bei hoher Schneelage und/oder Harsch stattfinden“.
"Die Veranstaltung einer revierübergreifenden Bewegungsjagd mit 200 Jägern und 40 Treibern sowie Dutzenden zum Einsatz kommenden Gebrauchshunden bei einer für Wild derart katastrophalen Witterung zeugt von einer geradezu unglaublichen Rohheit der Verantwortlichen und der Teilnehmer", sagt Roland Dunkel, 2. Vorsitzender des Arbeitskreises humaner Tierschutz e.V.. Diese gefühllose Gesinnung komme dadurch zum Ausdruck, dass den Verantwortlichen das als Hemmung wirkende Gefühl für das Leid der Tiere aus objektivierter Sicht völlig abhanden gekommen sei.
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
"Das Tierschutzgesetz soll gerade dazu dienen, Tiere vor Schmerzen und Leiden zu bewahren", so Rechtsanwalt Dominik Storr, der für die Tierschutzorganisationen die Strafanzeige gestellt hat. "Auch wenn es dem einen oder anderen Jäger eher hinderlich erscheint, gibt es in Deutschland doch ein rechtsverbindliches Tierschutzgesetz, wonach die Tötung oder die sonstige Behandlung von Wirbeltieren an Voraussetzungen geknüpft ist." Durch die nicht weidgerechte Großjagd, bei der 25 Wildschweine, 15 Rehe und 11 Füchse getötet wurden, hätten die verantwortlichen Jäger den betroffenen Wirbeltieren vermeidbare Leiden zugefügt, was nach dem Tierschutzgesetz strafbar ist.
Anzeigeerstatter sind die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V., der Politische Arbeitskreis für Tierrechte in Europa (PAKT) e.V., der Arbeitskreis humaner Tierschutz e.V., die Initiative zur Abschaffung der Jagd, die Hans-Rönn-Stiftung sowie die Initiative pro iure animalis.
Die Strafanzeige: 
