Deutscher Riese (DR)
1.
Gewicht:
Das Normalgewicht des Deutschen Riesen
beträgt etwa 7 kg. Das Mindesgewicht liegt bei
5,5 kg. Das Höchstgewicht ist theoretisch zwar
unbegrenzt, mehr als 10 kg werden jedoch kaum erreicht.
15 Punkte
– 5,50 bis 6,00 kg
16 Punkte – bis 6,25 kg
17 Punkte – bis 6,50 kg
18 Punkte – bis 6,75 kg
19 Punkte – bis 7,00 kg
20 Punkte – mehr als 7,00 kg
2.
Körperform, Typ und Bau:
Das Tier muss
eine dem Vollgewicht entsprechende Größe
und Länge besitzen. Die Körperlänge beträgt
bei dem verlangten Normalgewicht von 7 Kilogramm etwa
72 cm und mehr.Auffällig sind die großen,
fleischigen Ohren mit einer Mindestlänge von 17
cm. Der Körper der Riesenkaninchen ist groß
und gestreckt. Der Rumpf ist breit und tief und der
Knochenbau entsprechenden seiner Größe stark.
Weiterhin sollte der Körper vorne und hinten möglichst
gleich breit und stark bemuskelt sein. Die Hinterläufe
sind kräftig, breitgestellt und parallel zum Körper
verlaufend. Die Blume ist lang und wird gut am Körper
anliegend etragen. Die Stellung auf geraden und breitgestellten
Vorderläufen ist hoch
und bewirkt ausreichend Bodenfreiheit, da der Abstand
der Bauchpartie vom Boden genügend groß sein
soll. Doch wird die übertrieben hohe Stellung des
Hasen-Typs abgelehnt. Bei Häsinnen ist eine nicht
zu große, gut geformte Wamme zugelassen, wobei
es schon viele Exemplare gibt, die wammenfrei sind.
3.
Fellhaar: Das Fellhaar ist sehr dicht, gut begrannt
und hat eine Haarlänge von etwa 4 cm. Die Ohren
sind gut behaart.
4.
Kopf und Ohren:
Der Kopf ist groß, mit
breiten, starken, vollen Backen und einem gut entwickelten
Ober-
und Unterkiefer versehen und soll in einem harmonischen
Verhältnis zur Körpergröße stehen.
Die Ohren, die insgesamt der Größe des Tieres
entsprechen, sind sehr kräftig und werden
gut getragen. Ihre Länge beträgt normalerweise
etwa ein Viertel der Körperlänge und gilt
daher mit etwa 19 bis 20 cm als ideal.
5.
Deckfarbe und Schattierung:
Anerkannt sind die grauen Farbenschläge eisen-,
dunkel-, wild und hasengrau sowie hasenfarbig; für
die farblichen Anordnungen an Deckfarbe und Schattierung
sind die Allgemeinen Bestimmungen maßgebend. Neben
den grauen Farbenschlägen der Riesen sind auch
andersfarbige in schwarz, blau, blaugrau, chinchillafarbig
und gelb zugelassen. Die Deckfarbe ist nach den Farbbestimmungen
der jeweiligen Rasse zu bewerten. Für Gelb ist
die Deckfarbe der Kleinsilber, gelb - ohne Silberung
- maßgebend.
6. Zwischen-
und Unterfarbe:
Für die Zwischenfarbe -soweit gefordert - und die
Unterfarbe gelten für die grauen Farbenschläge
die im Standard in den Allgemeinen Bestimmungen dargestellten
Anforderungen; entsprechend sind für die andersfarbigen
Deutschen Riesen die Farbbestimmungen der jeweiligen
Rasse anzuwenden. Bei der Anmeldung zur Bewertung sollte
eine eindeutige Zuordnung der Phänotypen zu den
Farbenschlägen erfolgen.
7. Pflegezustand:
Nur in hervorragendem Pflegezustand werden die Tiere
zur Bewertung zugelassen. Hierzu gehören saubere
Läufe, geschnittene Krallen, etc.
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